Schutz kritischer Infrastruktur: Physische Sicherheit im Fokus des neuen KRITIS-Dachgesetzes

Ein hell erleuchtetes Umspannwerk bei Nacht als Beispiel für kritische Infrastruktur (KRITIS). Die Aufnahme zeigt die komplexe elektrische Infrastruktur hinter einem Sicherheitszaun und verdeutlicht die Notwendigkeit für lückenlosen Perimeterschutz und Überwachung nach dem neuen KRITIS-Dachgesetz.

Die Bundesregierung hat einen entscheidenden Schritt unternommen, um die Widerstandsfähigkeit unserer Gesellschaft zu stärken. Doch was müssen Betreiber wissen?

Mit dem Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes rückt – ergänzend zur Cybersicherheit – der physische Schutz baulicher Anlagen ins Zentrum der Gesetzgebung. Sabotageakte, technische Defekte und Naturgefahren werden als reale Bedrohungen eingestuft, denen mit konsequenten Sicherheitsstrategien begegnet werden muss.

 

Wer zählt zur kritischen Infrastruktur?

Unter das Gesetz fallen Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Deren Ausfall oder Beeinträchtigung würde zu nachhaltigen Versorgungsengpässen oder erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit führen. Dazu gehören insbesondere die Sektoren:

  • Energie & Wasser (Kraftwerke, Umspannwerke, Wasserwerke)
  • Transport & Verkehr (Bahnhöfe, Häfen, Logistikzentren)
  • Ernährung & Gesundheit
  • Finanz- & Versicherungswesen


So sichern Sie als Betreiber sich konkret ab. 
Die Pflichten: „Angemessen und verhältnismäßig“

Betreiber dieser Anlagen werden verpflichtet, „angemessene und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen“ umzusetzen. Doch was bedeutet das in der Praxis?

  • Angemessenheit: Die gewählten Maßnahmen müssen dem tatsächlichen Risiko entsprechen. Ein Umspannwerk, das eine ganze Region versorgt, erfordert ein höheres Schutzniveau als ein einzelner lokaler Lagerplatz.
  • Verhältnismäßigkeit: Der Aufwand für die Sicherheit muss in einem vernünftigen Verhältnis zum Schutzziel stehen. Es geht nicht darum, jedes Areal mit einer Festungsmauer zu umgeben, sondern intelligente, wirksame Lösungen zu finden, die den Betrieb nicht unnötig behindern.

Zusätzlich fordert der Gesetzgeber die Erstellung von Risikoanalysen, die Ausarbeitung von Resilienzplänen sowie die Einrichtung fester Kontaktstellen zur Meldung erheblicher Störungen an das BBK.

 


Praxisbeispiel: Sicherheit am Limit im Umspannwerk

Wie diese Anforderungen konkret umgesetzt werden, zeigt die Absicherung eines aktuellen Neubaus eines Umspannwerks. Bei einem Investitionsvolumen im siebenstelligen Bereich ist das Risiko von Diebstahl (Kupferkabel) oder Sabotage existenziell.

Statt auf starre Konzepte zu setzen, wurde hier eine dynamische Perimeterabsicherung realisiert:

  • 11 Kameratürme überwachen die Außengrenzen lückenlos.
  • 10 mobile Überwachungseinheiten (PIDs) sichern autark die toten Winkel im Inneren des Geländes.
  • Ein Vor-Ort-Sicherheitsdienst ergänzt die technologische Überwachung.

Dieser mehrstufige Ansatz erfüllt exakt das Kriterium der Angemessenheit: Hohe Werte werden durch ein engmaschiges Netz geschützt, ohne dass das gesamte Budget in statische Infrastruktur fließt. Und für den Preis einer „normalen“ Videoüberwachung erhalten Sie hier deutlich mehr Ausstattung und Abdeckung.


Wie schützen Sie bestehende Infrastruktur und warum versagen herkömmliche Türme oft

Oft stehen Betreiber vor der Wahl: Wenig Budget bedeutet meist nur ein Turm – mit gefährlichen toten Winkeln. Mehr Budget führt bei klassischer Technik oft zu einer Flut schwerer, teurer Türme (über 500 kg), die unflexibel und logistisch aufwendig sind. Im Jahr 2026 ist diese Arbeitsweise veraltet. Moderne Sicherheit bedeutet heute: Vernetzung statt isolierter Bautürme.

 

Die Lösung: Digitale und vernetzte Sicherheit

Ein intelligentes System, beispielsweise das DTNet ist gerade für bestehende kritische Infrastrukturen ideal, da es das Dilemma zwischen Kosten und Sicherheit auflöst.

Warum dieses System den gesetzlichen Anforderungen entspricht:

  • Vernetzte Intelligenz: Die Einheiten kommunizieren miteinander. Meldet eine PID-Einheit im toten Winkel eine Bewegung, schaltet der Turm sofort auf den Bereich auf.
  • Totale Autarkie: Die Sensoren (z. B. PID 360) arbeiten bis zu zwei Jahre batteriebetrieben – ideal für Standorte ohne feste Stromzufuhr.
  • Präzise Intervention: In der Leitstelle verifizieren Experten den Alarm innerhalb von durchschnittlich 47 Sekunden. Durch direkte Täteransprache und akustische Signale wird der Täter gestoppt, bevor physischer Schaden entsteht.

Das Ergebnis: In 95 % der Fälle verlassen die Täter fluchtartig das Gelände, noch bevor sie einen Cent Schaden anrichten können. Der verantwortliche Bereich erhält am nächsten Morgen ein Protokoll. Sie arbeiten weiter, statt Vandalismusmeldungen für die Versicherung zu schreiben und sich mit der Bürokratieflut herumzuschlagen.   

 

Expertise vor Ort: Risikoanalyse und Resilienz

Die Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes ist für viele Betreiber eine Herausforderung. Wir unterstützen Sie direkt vor Ort dabei, fundierte Risikoanalysen zu erstellen und belastbare Resilienzpläne zu entwickeln. Dabei agieren wir konsequent kostenbewusst: Wir planen nur das, was für Ihren Standort wirklich angemessen ist. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie wir Ihre Anlage gesetzeskonform und wirtschaftlich absichern.

Haben Sie Fragen zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Auflagen? Ein Anruf bei unseren Sicherheitsexperten unter 0800 3383 783 24 genügt.

Klick zum Weiterlesen: Hier erklärt Michael Walloch, General Manager Deutschland warum das DTNet jeden toten Winkel abdeckt


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Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte dazu unter anderem, dass es das ausdrückliche Ziel sei, Sabotage und hybride Angriffe zu erschweren und so die Widerstandsfähigkeit des Landes zu erhöhen. Mehr Informationen dazu im Artikel des Merkur vom 29.01.2026.
Den genauen Wortlaut und die regulatorischen Details zum KRITIS-Dachgesetz finden Sie im aktuellen Entwurf des Bundesinnenministeriums.