Allgemeine Geschäftsbedingungen.

EINLEITUNG

1. Abschnitte. In diesen Bedingungen gelten die Abschnitte wie folgt:

  • Abschnitt A: wenn der Kunde Ausrüstung mietet (und Ausrüstungsdienste erhält) und/oder Abonnementdienste abonniert.
  • Abschnitt B: wenn der Kunde Produkte (einschließlich lizenzierter Materialien) im Zusammenhang mit der forensischen Markierung bestellt.
  • Abschnitt C: in allen Fällen (soweit für die von DeterTech gelieferten Geräte, Dienstleistungen oder Produkte relevant).

2. Bestellvorgang. Die Parteien schließen eine Bestellung für die Bereitstellung einer DeterTech-Lösung wie folgt ab (jeweils eine “Bestellung”): (a) die Parteien unterzeichnen ein DeterTech-Bestellformular; (b) der Kunde unterzeichnet ein DeterTech-Angebot; oder (c) wenn die Parteien kein Dokument gemäß Klausel 2(a) oder (b) unterzeichnet haben, durch Annahme der Bestellung des Kunden durch DeterTech. Die Bestellung kann ohne Einschränkung Einzelheiten über die DeterTech-Lösung, Gebühren und/oder Standortinformationen enthalten. Jede verbindliche Bestellung stellt einen separaten Vertrag zwischen den Parteien dar, der diese Bedingungen unter Ausschluss aller anderen Bedingungen einbezieht. Der Kunde kann im Rahmen des Vertrages eine beliebige Anzahl von Bestellungen aufgeben, und mit Ausnahme des Falles von Klausel 2(c) oben ist eine Bestellung nur für interne Zwecke des Kunden bestimmt. Zusätzliche gesetzliche Bestimmungen oder Geschäftsbedingungen, die der Kunde einer Bestellung oder einem Auftrag beifügt, gelten nicht, es sei denn, DeterTech stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

3. Autorität. Wenn Sie eine Einzelperson sind, die diese Bedingungen im Namen des Kunden akzeptiert, erklären Sie, dass:

(a) Sie haben die rechtliche Befugnis, diesen Vertrag im Namen des Kunden abzuschließen;

(b) Sie haben die Bedingungen des Vertrags gelesen und verstanden; und

(c) Sie erklären sich im Namen des Kunden mit den Bedingungen des Vertrags einverstanden.

ABSCHNITT A – MIETE VON AUSRÜSTUNG UND ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN

4. Ausrüstung mieten

4.1. DeterTech vermietet die Ausrüstung und erbringt die Ausrüstungsdienste für den Kunden zur Nutzung an den Standorten gemäß den Bedingungen des Vertrags.

4.2. DeterTech wird sicherstellen, dass die Ausrüstung:

(a) mit seiner Beschreibung übereinstimmen;

(b) in einwandfreiem Zustand sein;

(c) frei von Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern sein und dies während der Mietzeit bleiben;

(d) alle geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen erfüllen; und

(e) sauber, konfiguriert und von DeterTech getestet sein.

5. Ausrüstung Dienstleistungen

5.1. DeterTech soll:

(a) dem Kunden die Ausrüstungsdienste in Übereinstimmung mit dem Auftrag und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen;

(b) die Ausrüstungsdienste in Übereinstimmung mit der in der Branche, dem Beruf oder dem Handel von DeterTech üblichen guten Industriepraxis durchführen;

(c) mit dem Kunden in allen Angelegenheiten, die die Ausrüstungsdienste betreffen, in angemessener Weise zu kooperieren; und

(d) sicherzustellen, dass alle an der Erbringung der Ausrüstungsdienstleistungen beteiligten Mitarbeiter über geeignete Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, um die ihnen zugewiesenen Aufgaben erfüllen zu können, und dass diese Mitarbeiter in ausreichender Zahl vorhanden sind, damit DeterTech seine Verpflichtungen aus dem Auftrag erfüllen kann.

5.2. DeterTech kann einen Ausrüstungsdienst von Zeit zu Zeit ändern, wird aber dessen grundlegenden Charakter nicht verändern, es sei denn, dies ist aus Gründen erforderlich, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. DeterTech wird sich in angemessener Weise bemühen, den Kunden über wesentliche Änderungen an einem Geräteservice zu informieren.

6. Abonnement-Service

6.1. In Anbetracht der Gebühren für den Abonnementdienst darf der Kunde einen Abonnementdienst während der Laufzeit des Abonnements nur für seine eigenen internen Geschäftszwecke nutzen. DeterTech liefert einen Abonnementdienst, indem es dem Kunden einen Online-Zugang zu diesem Dienst ermöglicht. Wenn der Kunde auf den Abonnementdienst zugreift, akzeptiert er die Nutzung dieses Dienstes in Übereinstimmung mit dem Vertrag.

6.2. Der Kunde erteilt DeterTech die Erlaubnis, das Kundenmaterial in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht zu nutzen, zu speichern und zu verarbeiten. Der Zugriff auf und die Nutzung von Kundenmaterialien durch DeterTech, seine Mitarbeiter und Auftragnehmer erfolgt unter der Leitung des Kunden und ist auf den Umfang beschränkt, der für die Bereitstellung des Abonnementdienstes, einschließlich Schulungen, technischer Unterstützung und anderer damit verbundener Dienstleistungen, erforderlich ist. DeterTech ist berechtigt, Kundenmaterialien zu löschen oder zu deaktivieren, wenn dies nach geltendem Recht erforderlich ist. In solchen Fällen wird DeterTech angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Kunden darüber zu informieren. Wenn Kundenmaterialien verloren gehen oder beschädigt werden, unterstützt DeterTech den Kunden bei der Wiederherstellung der Kundenmaterialien innerhalb des Abonnementdienstes von der letzten verfügbaren Sicherungskopie.

6.3. DeterTech gewährleistet, dass der Abonnementdienst mit der Dokumentation von DeterTech (einschließlich der Online-Benutzerhandbücher) übereinstimmt, die dem Abonnementdienst beiliegt, vorausgesetzt, der Kunde nutzt den Abonnementdienst in Übereinstimmung mit dieser Dokumentation. Diese eingeschränkte Garantie beginnt mit dem Zugriff, wie in Klausel 6.1 beschrieben, und gilt für den in der Bestellung beschriebenen Abonnementzeitraum. Das einzige Rechtsmittel des Kunden im Falle einer Verletzung dieser beschränkten Garantie durch DeterTech ist die kostenlose Reparatur oder der kostenlose Ersatz des Abonnementdienstes. Diese eingeschränkte Garantie gilt nicht für Probleme, die vom Kunden verursacht wurden, die entstehen, wenn der Kunde die Anweisungen nicht befolgt, oder die durch Ereignisse verursacht wurden, die außerhalb der Kontrolle von DeterTech liegen.

6.4. DeterTech wird Aktualisierungen des Abonnementdienstes (wie z.B. Fehlerbehebungen, Service Packs oder Patches oder Wartungsversionen) als Teil der Gebühren für den jeweiligen Abonnementdienst anbieten. DeterTech behält sich das Recht vor, für Upgrades des Abonnementdienstes (wie z.B. jede Version eines Abonnementdienstes, die neue Merkmale oder zusätzliche Funktionen enthält) Gebühren zu erheben, und solche zusätzlichen Gebühren werden in einer separaten Bestellung und/oder einem separaten Auftrag aufgeführt.

6.5. DeterTech kann nach vorheriger Ankündigung einen Abonnementdienst und die Rechte des Kunden in Bezug auf diesen Abonnementdienst ganz oder teilweise aussetzen, wenn:

(a) DeterTech hat das Recht, den Abonnementdienst in Übereinstimmung mit seinen Kündigungsrechten in Klausel 20.2 zu kündigen;

(b) DeterTech ist aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften oder auf Verlangen einer zuständigen Aufsichtsbehörde dazu verpflichtet; oder

(c) um die Systeme und die Sicherheit von DeterTech zu schützen. Eine solche Aussetzung kann so lange andauern, bis DeterTech davon überzeugt ist, dass der Zustand behoben ist.

6.6. DeterTech kann einen Abonnementdienst von Zeit zu Zeit modifizieren, wird aber seinen grundlegenden Charakter nicht ändern, es sei denn, dies ist aus Gründen erforderlich, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. DeterTech wird sich in angemessener Weise bemühen, den Kunden über wesentliche Änderungen an einem Abonnementdienst zu informieren.

6.7. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, wird der Abonnementdienst “wie besehen” ohne jegliche Garantie geliefert. DeterTech übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Abonnementdienst frei von Ungenauigkeiten, Unterbrechungen, Verzögerungen, Auslassungen oder Fehlern (“Fehler”) geliefert wird. DeterTech haftet nicht für Schäden, die aus solchen Fehlern resultieren.

7. Mietzeitraum

7.1. Die Miete der Ausrüstung (und die Inanspruchnahme der Ausrüstungsdienste) durch den Kunden beginnt am Lieferdatum und läuft, sofern der Vertrag nicht anderweitig gekündigt wird, bis zum Ende des Mietzeitraums.

7.2. Der Kunde mietet die Ausrüstung mindestens für die Mindestmietdauer.

7.3. Vorbehaltlich Klausel 7.2 kann der Mietzeitraum vom Kunden mit einer Frist von mindestens sieben Tagen schriftlich gekündigt werden.

8. Lieferung und Abholung

8.1. DeterTech unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die Lieferung der Geräte zum Liefertermin durchzuführen. Alle angegebenen Liefertermine sind nur annähernd und DeterTech haftet nicht für Lieferverzögerungen, wie auch immer diese verursacht werden. Der Zeitpunkt der Lieferung ist nicht entscheidend.

8.2. Die Abholung erfolgt durch DeterTech nach Ablauf der Mietzeit.

8.3. Der Kunde sorgt dafür, dass ein ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter des Kunden bei der Lieferung der Ausrüstung anwesend ist. Auf Verlangen von DeterTech muss der ordnungsgemäß bevollmächtigte Vertreter des Kunden eine Quittung unterzeichnen, die den Zustand der Ausrüstung bei Lieferung bestätigt. Der Kunde erteilt DeterTech hiermit die Erlaubnis, den Standort zu betreten, um die Ausrüstung am Ende des Mietzeitraums (wie auch immer entstanden) zu entfernen, unabhängig davon, ob ein autorisierter Vertreter des Kunden anwesend ist oder nicht.

8.4. Zur Erleichterung der Lieferung stellt der Kunde alle erforderlichen Materialien, Einrichtungen, Zugangsmöglichkeiten sowie geeignete Boden- und Arbeitsbedingungen am Standort zur Verfügung, damit die Lieferung sicher und zügig durchgeführt werden kann.

8.5. Wenn die Lieferung aufgrund der Nichteinhaltung von Klausel 8.4 durch den Kunden nicht möglich ist und/oder wenn der Kunde die Lieferung der Ausrüstung zum Liefertermin nicht annimmt, dann gilt dies, es sei denn, die Nichteinhaltung ist auf die Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch DeterTech zurückzuführen:

(a) Die Ausrüstung gilt um 9.00 Uhr am Lieferdatum als geliefert;

(b) DeterTech lagert die Ausrüstung bis zur tatsächlichen Lieferung; und

(c) gilt der Mietzeitraum als begonnen und dem Kunden werden die Gebühren entsprechend in Rechnung gestellt.

8.6. Der Risikoübergang erfolgt in Übereinstimmung mit Klausel 9.

9. Eigentum, Risiko, Verlust und beschädigte oder gestohlene Ausrüstung

9.1. Die Ausrüstung verbleibt zu jeder Zeit im Eigentum von DeterTech oder einem mit DeterTech verbundenen Unternehmen, und der Kunde hat keine Rechte, Ansprüche oder Interessen an der Ausrüstung (mit Ausnahme des Rechts auf Besitz und Nutzung der Ausrüstung in Übereinstimmung mit dem Vertrag).

9.2. Vorbehaltlich der Klausel 9.4 geht das Risiko des Verlusts, der Beschädigung, des Diebstahls oder der Zerstörung der Ausrüstung bei Lieferung auf den Kunden über. Die Ausrüstung verbleibt während des Mietzeitraums und jedes weiteren Zeitraums, in dem sich die Ausrüstung im Besitz, in der Obhut oder unter der Kontrolle des Kunden befindet, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Abholung erfolgt, auf das alleinige Risiko des Kunden.

9.3. Der Kunde ist verpflichtet, DeterTech im Falle eines Verlusts, einer Beschädigung, eines Diebstahls oder einer Zerstörung der Ausrüstung unverzüglich (nicht länger als 72 Stunden) schriftlich zu benachrichtigen.

9.4. Der Kunde ist nicht haftbar gemäß Klausel 9.2

(a) für normale Abnutzung der Ausrüstung; oder

(b) für einen inhärenten Fehler in der Ausrüstung.

10. Verpflichtungen des Kunden

10.1. Der Kunde garantiert, dass:

(a) alle DeterTech zur Verfügung gestellten und in der Bestellung enthaltenen Standortinformationen entweder vor oder nach der Lieferung richtig und vollständig sind; und

(b) er wird, soweit möglich, alle angemessenen Vorkehrungen treffen, um das Verlustrisiko am Standort zu minimieren, einschließlich der Sicherstellung, dass das Gelände, die Tore, Türen und Fenster entsprechend den Arbeitszeiten des Standorts verschlossen und gesichert sind.

10.2. Der Kunde ist während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet:

(a) DeterTech mit Aktualisierungen der Standortinformationen versorgen;

(b) in angemessener Weise mit DeterTech zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Wartungs- oder Abhilfemaßnahmen am Standort durchgeführt werden, um die korrekte Funktion der Ausrüstung zu gewährleisten;

(c) sicherstellen, dass die Ausrüstung in einer geeigneten Umgebung aufbewahrt und betrieben wird, nur für die Zwecke verwendet wird, für die sie konstruiert wurde, und von geschultem, kompetentem Personal in Übereinstimmung mit den von DeterTech bereitgestellten Betriebsanweisungen ordnungsgemäß bedient wird;

(d) ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DeterTech keine Änderungen an der Ausrüstung vorzunehmen und keine bestehenden Komponenten (oder Komponenten) aus der Ausrüstung zu entfernen. Eigentum und Besitz an allen Substitutionen, Ersetzungen und Erneuerungen, die in oder an der Ausrüstung vorgenommen werden, gehen unmittelbar nach der Installation auf DeterTech über;

(e) die Ausrüstung immer am Standort zu belassen und keinen Teil der Ausrüstung zu bewegen oder zu versuchen, sie zu bewegen, es sei denn, der Kunde hat DeterTech im Voraus darüber informiert. Wenn die Ausrüstung ohne Benachrichtigung von DeterTech verlegt wird, übernimmt DeterTech gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung für diese Ausrüstung, bis sie von DeterTech neu konfiguriert wurde;

(f) vorbehaltlich einer angemessenen Vorankündigung durch DeterTech dem Kunden zu gestatten, dass DeterTech oder ihr ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter die Ausrüstung zu allen angemessenen Zeiten inspiziert und zu diesem Zweck den Standort oder alle Räumlichkeiten, auf denen sich die Ausrüstung befindet, betritt, und angemessenen Zugang und Einrichtungen für eine solche Inspektion zu gewähren, immer vorausgesetzt, dass DeterTech oder ihr ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter alle angemessenen Anstrengungen unternimmt, um eine Störung des Geschäftsbetriebs des Kunden zu vermeiden;

(g) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von DeterTech die Kontrolle über die Ausrüstung nicht zu veräußern (auch nicht zu Reparatur- oder Wartungszwecken), zu verkaufen oder zum Verkauf anzubieten, unterzuvermieten oder zu verleihen oder die Bestellung einer Hypothek, einer Belastung, eines Pfandrechts oder eines anderen Sicherungsrechts daran zuzulassen;

(h) die Ausrüstung nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von DeterTech an einem Grundstück oder Gebäude zu befestigen, so dass die Ausrüstung zu einem dauerhaften oder unbeweglichen Bestandteil eines solchen Grundstücks oder Gebäudes wird. Wenn die Ausrüstung an einem Grundstück oder Gebäude befestigt wird, muss die Ausrüstung entfernt werden können, ohne dass dieses Grundstück oder Gebäude wesentlich beschädigt wird, und der Kunde ist verpflichtet, alle durch die Befestigung oder Entfernung der Ausrüstung an einem Grundstück oder Gebäude verursachten Schäden zu reparieren und zu ersetzen;

(i) keine Handlungen vorzunehmen oder zuzulassen, die das Recht, den Titel oder das Interesse von DeterTech an der Ausrüstung gefährden oder gefährden könnten, und wenn die Ausrüstung an einem Grundstück oder Gebäude befestigt wurde, muss der Kunde alle notwendigen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass DeterTech dieses Grundstück oder Gebäude betreten und die Ausrüstung sowohl während der Laufzeit des Vertrages als auch für einen angemessenen Zeitraum danach zurückholen kann, einschließlich der Beschaffung einer schriftlichen Verzichtserklärung zugunsten von DeterTech von jeder Person, die ein Interesse an einem solchen Grundstück oder Gebäude hat, auf alle Rechte, die diese Person an der Ausrüstung hat oder erwirbt, sowie das Recht für DeterTech, das Grundstück oder Gebäude zu betreten, um die Ausrüstung zu entfernen;

(j) nicht zu dulden oder zuzulassen, dass die Ausrüstung beschlagnahmt, gepfändet oder im Rahmen einer Pfändung, Vollstreckung oder eines anderen gerichtlichen Verfahrens aus seinem Besitz oder seiner Kontrolle genommen wird. Sollte die Ausrüstung jedoch beschlagnahmt, gepfändet oder genommen werden, muss der Kunde DeterTech benachrichtigen, und der Kunde muss sich auf eigene Kosten nach besten Kräften bemühen, eine sofortige Freigabe der Ausrüstung zu erwirken;

(k) die Ausrüstung nicht für einen ungesetzlichen Zweck zu verwenden;

(l) sicherstellen, dass die Ausrüstung jederzeit als Eigentum von DeterTech erkennbar bleibt;

(m) mindestens sieben Tage im Voraus zu informieren, wenn die Ausrüstung stillgelegt werden soll; und

(n) die Geräte am Ende der Mietzeit oder bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags unverzüglich zur Abholung bereitzustellen und DeterTech oder seinen Vertretern zum Zwecke der Entfernung der Geräte Zugang zum Standort oder zu allen Räumlichkeiten zu gewähren, in denen sich die Geräte befinden.

10.3. Der Kunde wird nicht: (a) einen Teil der Dienste zu kopieren oder zu verändern; (b) die Dienste auf White-Label-/Re-Branding-Basis oder anderweitig zugunsten Dritter zu nutzen oder bereitzustellen (mit Ausnahme von Dritten, denen der Zugang zu den Diensten gemäß dem Vertrag ausdrücklich gestattet ist); oder (c) Teile der Software im Zusammenhang mit den Diensten zusammenzuführen, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln (es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich oder regulatorisch erlaubt, um die Interoperabilität mit anderen Technologien zu erreichen, bei denen diese Rechte nicht durch Vereinbarung geändert werden können).

10.4. Alle Informationen, Materialien oder sonstigen Rechte, die mit einem Dienst bereitgestellt werden, sind nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar, es sei denn, DeterTech hat dem ausdrücklich zugestimmt.

10.5. DeterTech übernimmt keine Verantwortung oder Haftung gegenüber dem Kunden, wenn eine solche Haftung nicht entstanden wäre, wenn der Kunde eine oder mehrere seiner Verpflichtungen gemäß Klausel 10.1 nicht erfüllt hätte.

ABSCHNITT B- FORENSISCHE MARKIERUNGSBEGRIFFE

11. Erteilung einer Betriebsgenehmigung und Kundenbeschränkungen

11.1. Als Gegenleistung und unter der Bedingung, dass der Kunde die Betriebslizenzgebühr am Fälligkeitstag bezahlt, wird DeterTech:

(a) gewährt dem Kunden hiermit die Betriebslizenz mit Wirkung ab dem Lieferdatum; und

(b) alle anwendbaren forensischen Markierungsprodukte in der Datenbank von DeterTech registrieren.

11.2. Der Kunde darf die Produkte und Marken nicht für andere als die im Vertrag ausdrücklich erlaubten Zwecke verwenden und darf nicht:

(a) in Bezug auf die Produkte andere Handelsmarken, Slogans oder Logos als die Handelsmarken zu verwenden;

(b) Dokumente oder andere Materialien zu verwenden, die die Marken enthalten und nicht die lizenzierten Materialien sind;

(c) die Marken, Produkte oder Rechte (einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum) von DeterTech oder einem mit DeterTech verbundenen Unternehmen zu kopieren, zu verändern oder anzupassen oder abgeleitete Werke zu erstellen;

(d) irgendetwas zu tun oder zu unterlassen, das die Rechte von DeterTech an den Marken schmälern oder beeinträchtigen könnte oder sie zu Gattungsbezeichnungen macht oder ihre Unterscheidungskraft oder Gültigkeit oder den Geschäftswert von DeterTech darin beeinträchtigt oder die Marken oder DeterTech in Misskredit bringt;

(e) eine Marke, ein Symbol, ein Gerät, einen Firmen- oder Geschäftsnamen oder einen Slogan anzunehmen oder zu verwenden, der den Marken zum Verwechseln ähnlich ist;

(f) eine Marke oder einen Slogan zu registrieren oder registrieren zu lassen, der den Marken zum Verwechseln ähnlich oder mit ihnen identisch ist; oder

(g) ein anderes Analyseverfahren in Bezug auf die Produkte einzuführen oder zu verwenden als ein von DeterTech geliefertes oder von DeterTech schriftlich genehmigtes Analyseverfahren.

12. Produkte

12.1. DeterTech veranlasst die Lieferung der Produkte an den/die Standort(e). Alle angegebenen Liefertermine sind nur annähernd und DeterTech haftet nicht für Lieferverzögerungen, wie auch immer diese verursacht werden. Der Zeitpunkt der Lieferung ist nicht entscheidend.

12.2. Alle lizenzierten Materialien, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, werden nur auf lizenzierter Basis zur Verfügung gestellt, und das Eigentum an diesen lizenzierten Materialien sowie das gesamte geistige Eigentum an diesen lizenzierten Materialien geht nicht auf den Kunden über, sondern verbleibt zu jeder Zeit bei DeterTech. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte geht mit der Lieferung auf den Kunden über.

12.3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Kunde allein dafür verantwortlich, die Installation, den Betrieb, die Wartung und den Austausch der Produkte in Übereinstimmung mit allen angemessenen Anweisungen und Anleitungen, die DeterTech von Zeit zu Zeit erteilt, vorzunehmen.

12.4. Der Kunde ist verpflichtet, Informationen zu Prüf- und Beweiszwecken in dem Format zur Verfügung zu stellen, das DeterTech von Zeit zu Zeit in Verbindung mit den Produkten und dem Standort, an dem das jeweilige Produkt installiert oder angewendet wird, angemessenerweise verlangen kann.

12.5. DeterTech behält sich das Recht vor, Änderungen an den Produkten vorzunehmen, die die Leistung der Produkte verbessern, die erforderlich sind, um den geltenden gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, oder die die Qualität oder Leistung der Produkte nicht wesentlich beeinträchtigen.

12.6. Vorbehaltlich der Bedingungen des Vertrages und der Erfüllung der hierin festgelegten Pflichten des Kunden garantiert DeterTech:

(a) dass die forensischen Markierungsprodukte am Lieferdatum ihrer Spezifikation entsprechen werden;

(b) dass ein forensisches Markierungsprodukt für einen Zeitraum von 5 (fünf) Jahren nach der Anwendung nachweisbar ist; und

(c) dass die forensischen Markierungsprodukte der Klassifizierung British Standards Institution PAS 820:2012 Grade A External entsprechen.

Die Garantien in dieser Klausel 12.6 setzen voraus, dass das forensische Markierungsprodukt in Übereinstimmung mit den Anwendungsrichtlinien des Herstellers und vor Ablauf des Verfallsdatums gelagert, angewendet und verwendet wird.

12.7. DeterTech kann auf schriftliche Anfrage des Kunden oder der Strafverfolgungsbehörden bestimmte verfügbare forensische Analysen in Bezug auf jedes in der Datenbank von DeterTech registrierte forensische Markierungsprodukt zur Verfügung stellen, vorbehaltlich der anwendbaren Gebühren von DeterTech für solche Analysen.

13. Lizenzzeitraum

Die Betriebslizenz des Kunden beginnt mit dem Lieferdatum und läuft, sofern der Vertrag nicht anderweitig gekündigt wird, für die Dauer der Betriebslizenz.

ABSCHNITT C – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

14. Versuche und Tests. Alle Versuche oder Tests einer DeterTech-Lösung unterliegen diesen Bedingungen, sofern von DeterTech nicht anders mitgeteilt. Der Zugang zu den Services zu Testzwecken darf nur zu Evaluierungszwecken verwendet werden.

15. Gebühren

15.1. Der Kunde zahlt die Gebühren wie in der Bestellung angegeben.

15.2. Die Gebühr für die Gerätemiete, die Betriebslizenzgebühr und die Abonnementgebühr werden für den jeweiligen Zeitraum berechnet, in dem die entsprechende DeterTech-Lösung bereitgestellt wird. Die Gebühren können auf Basis einer vollen Kalenderwoche, eines Monats oder eines Jahres berechnet werden (wie in der Bestellung angegeben).

15.3. Vorbehaltlich der Klausel 16.3 stellt DeterTech dem Kunden die Gebühren monatlich in Rechnung.

16. Zahlungsbedingungen

16.1. Abgesehen von den im Vertrag festgelegten Bedingungen sind alle Zahlungsverpflichtungen unkündbar und die in Rechnung gestellten Gebühren nicht erstattungsfähig. Die Gebühren sind vom Kunden in voller Höhe ohne Aufrechnung, Abzug oder Einbehalt zu zahlen, wobei die Zahlung per BACS oder einer anderen elektronischen Überweisung zu erfolgen hat.

16.2. Die Gebühren verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere anwendbare Steuern und Abgaben oder ähnliche Gebühren.

16.3. DeterTech stellt die Gebühren normalerweise monatlich im Nachhinein in Rechnung, wobei die Zahlung 30 (dreißig) Tage nach Rechnungsdatum fällig ist. Die Gebühren können (nach alleinigem Ermessen von DeterTech) vom Kunden vor der Lieferung und danach monatlich im Voraus bezahlt werden.

16.4. Wenn der Kunde eine nach dem Vertrag fällige Zahlung an DeterTech nicht bis zum Fälligkeitsdatum leistet, hat der Kunde, ohne Einschränkung der Rechtsmittel von DeterTech gemäß Klausel 20, Zinsen auf den überfälligen Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung des überfälligen Betrags zu zahlen, unabhängig davon, ob vor oder nach einem Urteil. Die Zinsen im Rahmen dieser Klausel werden täglich mit 4% pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bank of England berechnet.

17. Rechte an geistigem Eigentum

17.1. Der Kunde erkennt an, dass alle geistigen Eigentumsrechte, die an den DeterTech-Lösungen oder den Marken bestehen (“DeterTech IPRs”):

(a) DeterTech oder einem verbundenen Unternehmen von DeterTech gehören oder von DeterTech lizenziert sind; oder

(b) sind DeterTech vorbehalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Vertrag gewährt werden.

17.2. Sofern nicht ausdrücklich im Vertrag vorgesehen, hat der Kunde keine Rechte in Bezug auf die DeterTech-Schutzrechte oder den damit verbundenen Geschäftswert, und der Kunde erkennt hiermit an, dass er keine Rechte in Bezug auf die DeterTech-Schutzrechte erwirbt oder beansprucht und dass alle diese Rechte und der Geschäftswert ausschließlich DeterTech oder einem mit DeterTech verbundenen Unternehmen vorbehalten sind und bleiben.

17.3. Falls ungeachtet der Klausel 17.1 derartige Rechte und der Geschäftswert von Rechts wegen auf den Kunden oder einen seiner Subunternehmer oder Lieferanten übergehen, tritt der Kunde hiermit alle derartigen Rechte und den Geschäftswert, die jetzt bestehen oder in Zukunft entstehen können, an DeterTech im Wege der gegenwärtigen und zukünftigen Abtretung ab oder sorgt auf Verlangen von DeterTech für eine entsprechende Abtretung.

17.4. Um Zweifel auszuschließen, dürfen die Marken nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von DeterTech oder einem mit DeterTech verbundenen Unternehmen verwendet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Waren, sein Eigentum oder andere Materialien, die mit den Marken versehen sind, zu verkaufen oder anderweitig an Dritte zu veräußern oder den Besitz und die Kontrolle über diese Waren, das Eigentum oder andere Materialien anderweitig an Dritte zu übertragen.

17.5. Der Kunde wird keine Marken oder Hinweise auf Eigentumsrechte in oder auf der DeterTech-Lösung entfernen oder verbergen und wird diese Hinweise auf allen Kopien anbringen, die er anfertigen darf.

17.6. DeterTech erkennt an, dass zwischen den Parteien alle geistigen Eigentumsrechte an den Kundenmaterialien dem Kunden gehören oder für ihn lizenziert sind. DeterTech ist berechtigt, auf Informationen, die sich auf die Nutzung einer DeterTech-Lösung durch den Kunden beziehen, zuzugreifen, sie zu sammeln und zu nutzen, um Kunden und technischen Support zu leisten, um gesetzliche Vorschriften und die Vorschriften Dritter einzuhalten, um seine Rechte zu schützen und durchzusetzen und die Einhaltung der Vertragsbedingungen zu überwachen, um zusätzliche Produkte oder Dienstleistungen zu empfehlen und (solange diese Informationen nicht dem Kunden oder einer Einzelperson zugeordnet werden können) um seine Produkte und Dienstleistungen zu testen, zu entwickeln, zu verbessern und zu erweitern. Wenn der Kunde DeterTech Feedback zu den Produkten und Dienstleistungen von DeterTech zur Verfügung stellt, gewährt der Kunde DeterTech und den verbundenen Unternehmen von DeterTech das Recht, dieses Feedback zur Entwicklung ihrer Dienstleistungen und Produkte zu verwenden und auf der Grundlage dieses Feedbacks abgeleitete Werke zu erstellen und zu besitzen.

18. Begrenzung der Haftung

18.1. Die Haftungsbeschränkungen in dieser Klausel 18 gelten für jede Haftung, einschließlich der Haftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung, falscher Darstellung, Rückgabe oder anderweitig.

18.2. Der Vertrag schränkt keine Haftung ein, die gesetzlich nicht eingeschränkt werden kann, einschließlich der Haftung für:

(a) Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit; oder

(b) Betrug, arglistige Täuschung, vorsätzliches Fehlverhalten einer Partei oder ein Verhalten, das eine rücksichtslose Missachtung der Rechte anderer erkennen lässt.

18.3. Vorbehaltlich Klausel 18.2 und mit Ausnahme der Haftungsfreistellung in Klausel 19.1 ist die gesamte Haftung von DeterTech gegenüber dem Kunden:

(a) Für Sachschäden, die durch Fahrlässigkeit verursacht wurden, nicht mehr als £1.500.000 (GBP eine Million fünfhunderttausend); und

(b) für alle anderen Schäden, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben (oder anderweitig mit einer DeterTech-Lösung zusammenhängen), 100 % der Gebühren nicht überschreiten, die im Rahmen des jeweiligen Auftrags in den 12 Monaten vor dem Ereignis, das den Schadensersatzanspruch begründet, gezahlt wurden oder zu zahlen waren.

18.4. Vorbehaltlich der Klausel 18.2 haftet eine der Parteien unter keinen Umständen im Rahmen des Vertrags (oder anderweitig) für irgendetwas:

(a) Gewinneinbußen;

(b) Umsatz- oder Geschäftseinbußen von;

(c) Verlust von Vereinbarungen oder Verträgen;

(d) Verlust von erwarteten Einsparungen;

(e) Verlust der Nutzung oder Beschädigung von Software, Daten oder Informationen;

(f) Verlust oder Beschädigung des Firmenwerts; oder

(g) indirekte oder Folgeschäden.

18.5. Unter keinen Umständen haftet DeterTech im Rahmen des Vertrags (oder anderweitig) für Schäden, die dem Kunden aufgrund von Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Überfällen oder extremen Wetterbedingungen entstehen.

18.6. Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung und das gesamte Risiko für die Eignung und die Ergebnisse, die mit einer DeterTech-Lösung erzielt werden, sowie für alle Entscheidungen oder Maßnahmen, die auf der Grundlage der in einer solchen Lösung enthaltenen oder durch die Verwendung einer solchen Lösung erzeugten Informationen getroffen werden.

18.7. Wenn der Kunde die Verantwortung für die Einstellung der Aktivierungs- und Deaktivierungszeiten des Geräts übernimmt (sei es durch die von DeterTech bereitgestellte Technologie oder auf andere Weise), ist der Kunde in vollem Umfang für alle Schäden verantwortlich, die er erleidet oder die ihm durch die Einstellung (oder das Versäumnis der Einstellung) dieser Zeiten durch den Kunden entstehen.

18.8. Mit Ausnahme von forensischen Analysen, die auf Anfrage von Strafverfolgungsbehörden durchgeführt werden, übernimmt DeterTech keine Haftung oder Verantwortung für diese:

(a) Kosten im Zusammenhang mit dem Aufspüren und der Identifizierung von gestohlenen Gegenständen oder von Personen, die durch ein forensisches Markierungsprodukt markiert wurden oder werden könnten; oder

(b) unbeschadet der Klausel 12.6 die Unmöglichkeit oder das Scheitern einer solchen Rückverfolgung und Identifizierung, aus welchem Grund auch immer, erfolgreich zu sein. Um Zweifel auszuschließen, ist DeterTech nicht verpflichtet, selbst eine Rückverfolgung oder Identifizierung von mit dem forensischen Markierungsprodukt markierten Gegenständen oder Personen vorzunehmen.

18.9. Vorbehaltlich 18.2 sind alle Garantien, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien oder sonstige Bestimmungen in Bezug auf Eignung, Marktgängigkeit, zufriedenstellende Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck, im größtmöglichen Umfang, der durch die geltenden Gesetze zulässig ist, ausgeschlossen.

19. Entschädigungen

19.1. DeterTech stellt den Kunden von allen Schäden frei, die dem Kunden aufgrund der Behauptung eines Dritten entstehen, dass eines der DeterTech-Schutzrechte die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten an den Standorten verletzt, an denen der Kunde von DeterTech die Erlaubnis zur Nutzung der betreffenden DeterTech-Lösung erhalten hat, es sei denn, die Schäden resultieren aus:

(a) die Kombination der gesamten oder eines Teils der DeterTech-Lösung mit anderen Produkten oder Technologien, die nicht von DeterTech geliefert wurden, wenn der Verstoß ohne diese Kombination nicht stattgefunden hätte;

(b) Änderung der gesamten oder eines Teils der DeterTech-Lösung, die nicht von DeterTech oder seinen Unterauftragnehmern vorgenommen wurde; oder

(c) Verstoß des Kunden gegen den Vertrag.

19.2. Der Kunde stellt DeterTech und seine verbundenen Unternehmen von Schäden frei, die DeterTech durch folgende Umstände entstehen:

(a) Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder Zerstörung der Ausrüstung gemäß Klausel 9.2;

(b) das Anbringen oder Entfernen von Ausrüstung gemäß Klausel 10.2(h);

(c) die Beschlagnahmung der Ausrüstung gemäß Klausel 10.2(j);

(d) die Behauptung eines Dritten, dass seine Verwendung von Kundenmaterialien die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzt;

(e) die vertragswidrige Nutzung einer DeterTech Lösung durch den Kunden, seine verbundenen Unternehmen oder deren Subunternehmer; oder

(f) die Befolgung von Anweisungen, die der Kunde während der Bereitstellung einer DeterTech-Lösung an DeterTech erteilt.

19.3. Im Falle einer potenziellen Entschädigungsverpflichtung im Rahmen des Vertrages muss die entschädigte Partei:

(a) die entschädigende Partei unverzüglich (und in jedem Fall innerhalb von 5 (fünf) Werktagen) schriftlich über jeden tatsächlichen oder drohenden Anspruch zu informieren;

(b) keine Bemerkungen oder Eingeständnisse machen und keine Maßnahmen ergreifen, die die Fähigkeit der entschädigenden Partei, den Anspruch zu verteidigen oder zu begleichen, beeinträchtigen könnten;

(c) alle von der entschädigenden Partei vernünftigerweise geforderte Unterstützung zu leisten; und

(d) der entschädigenden Partei die alleinige Befugnis geben, den Anspruch zu kontrollieren, zu verteidigen oder zu regeln. Jegliche Entschädigungsverpflichtung im Rahmen des Vertrags gilt nicht, wenn die entschädigte Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der entschädigenden Partei einen Vergleich abschließt oder ein Anerkenntnis in Bezug auf einen Anspruch abgibt. Keine der Vertragsbestimmungen schränkt die allgemeine gesetzliche Verpflichtung einer Partei ein, einen Verlust zu mindern, den sie infolge eines Ereignisses erleidet, das zu einem Anspruch aus den Entschädigungsverpflichtungen des Vertrages führen kann.

20. Laufzeit und Beendigung

20.1. Der Vertrag beginnt am Tag des Inkrafttretens und läuft, vorbehaltlich einer früheren Beendigung gemäß dieser Klausel 20, bis zum Ende des Zeitraums für die jeweilige DeterTech-Lösung.

20.2. Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die DeterTech zur Verfügung stehen, kann DeterTech den Vertrag kündigen oder den betreffenden Teil der DeterTech-Lösung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden aussetzen, wenn:

(a) Der Kunde zahlt einen im Rahmen des Vertrags fälligen Betrag nicht zum Fälligkeitstermin und bleibt mindestens 7 (sieben) Tage nach einer entsprechenden Zahlungsaufforderung in Verzug;

(b) der Kunde einen wesentlichen Verstoß gegen eine andere Vertragsbestimmung begeht, der nicht behebbar ist, oder (falls ein solcher Verstoß behebbar ist) diesen Verstoß nicht innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Tagen nach einer entsprechenden Aufforderung behebt;

(c) Der Kunde verstößt wiederholt gegen eine der Vertragsbestimmungen in einer Weise, die die Annahme rechtfertigt, dass sein Verhalten nicht mit der Absicht oder Fähigkeit vereinbar ist, die Vertragsbestimmungen zu erfüllen;

(d) Der Kunde stellt die Zahlung seiner Schulden ein oder droht damit, oder er ist nicht in der Lage, seine Schulden bei Fälligkeit zu zahlen, oder er gibt zu, dass er seine Schulden nicht zahlen kann;

(e) Gegenstand eines Konkursantrags oder eines anderen Insolvenz-, Zwangsverwaltungs-, Liquidations- oder Abtretungsverfahrens zugunsten von Gläubigern oder eines vergleichbaren Ereignisses oder Verfahrens in einer anwendbaren Rechtsordnung wird;

(f) der Kunde die Ausübung seiner gesamten oder eines wesentlichen Teils seiner Geschäftstätigkeit aussetzt oder einstellt oder damit droht, sie auszusetzen oder einzustellen; oder

(g) es findet ein Wechsel der Kontrolle über den Kunden statt (im Sinne von Abschnitt 1124 des Körperschaftssteuergesetzes 2010).

21. Folgen der Beendigung

21.1. Bei Beendigung des Vertrags, wie auch immer verursacht, unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel des Kunden:

(a) Die Zustimmung von DeterTech zum Besitz der Ausrüstung und zur Nutzung der Ausrüstungsdienste durch den Kunden erlischt;

(b) DeterTech kann durch ihre bevollmächtigten Vertreter ohne Vorankündigung und auf Kosten des Kunden die Ausrüstung wieder in Besitz nehmen und zu diesem Zweck den Standort oder die Räumlichkeiten, in denen sich die Ausrüstung befindet, betreten;

(c) endet die Betriebslizenz und der Kunde stellt jegliche Nutzung der Produkte und Marken ein;

(d) Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten innerhalb von 7 (sieben) Tagen alle Produkte zu entfernen und sie entweder an DeterTech zurückzusenden oder anderweitig in Übereinstimmung mit den Anweisungen von DeterTech zu entsorgen (und eine schriftliche Bescheinigung darüber vorzulegen); und

(e) Der Kunde ist verpflichtet, DeterTech auf Verlangen alle fälligen, aber zum Zeitpunkt der Aufforderung noch nicht bezahlten Gebühren und sonstigen Beträge zu zahlen, zusammen mit (i) alle gemäß Klausel 16.4 aufgelaufenen Zinsen; und (ii) alle Kosten und Auslagen, die DeterTech bei der Wiederbeschaffung der Ausrüstung oder bei der Einziehung von vertraglich geschuldeten Beträgen entstehen (einschließlich aller Kosten für Lagerung, Versicherung, Reparatur, Transport, Rechtsberatung und Wiedervermarktung).

21.2. Wenn der Kunde eine der Klauseln 21.1(a) bis 21.1(d) nicht vollständig einhält, bleibt der Kunde verpflichtet, die Gebühren für die jeweilige DeterTech-Lösung gemäß allen anwendbaren Bestimmungen des Vertrags weiter zu zahlen, als ob der Vertrag nicht gekündigt worden wäre, und zwar ab dem Datum der Kündigung bis zum Ende des Zeitraums, in dem der Kunde diese Klauseln einhält.

21.3. Alle Bestimmungen des Vertrags, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt sind, bei oder nach Beendigung oder Ablauf des Vertrags in Kraft zu treten oder fortzubestehen, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

21.4. Die Beendigung oder das Erlöschen des Vertrags berührt nicht die Rechte, Rechtsbehelfe, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten der Parteien, die bis zum Zeitpunkt der Beendigung oder des Erlöschens entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadenersatz für eine Vertragsverletzung zu verlangen, die zum Zeitpunkt der Beendigung oder des Erlöschens bestand.

22. Höhere Gewalt. Keine der Parteien verstößt gegen den Vertrag oder haftet für die verspätete Erfüllung oder Nichterfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn diese Verspätung oder Nichterfüllung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. In diesem Fall wird die Erfüllungsfrist um einen Zeitraum verlängert, der dem Zeitraum entspricht, in dem die Erfüllung der Verpflichtung verzögert wurde oder nicht erfolgt ist. Die von einem Ereignis Höherer Gewalt betroffene Partei ergreift alle ihr zur Verfügung stehenden angemessenen Maßnahmen, um die Auswirkungen eines Ereignisses Höherer Gewalt auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zu vermeiden oder zu minimieren. Um jeden Zweifel auszuschließen, werden die entsprechenden Verpflichtungen der anderen Partei in gleichem Maße ausgesetzt und die Frist für die Erfüllung dieser Verpflichtungen verlängert, wie die der von einem Ereignis höherer Gewalt betroffenen Partei. Die von einem Ereignis Höherer Gewalt betroffene Partei hat keinen Anspruch auf eine Zahlung der anderen Partei für zusätzliche Kosten und Aufwendungen, die aufgrund eines Ereignisses Höherer Gewalt entstanden sind. Dauert die Verspätung oder Nichterfüllung vier Wochen an, kann die nicht betroffene Partei den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 48 Stunden schriftlich gegenüber der betroffenen Partei kündigen.

23. Vertrauliche Informationen

23.1. Jede Partei verpflichtet sich, während des Vertrages und für einen Zeitraum von 5 (fünf) Jahren nach Ablauf des Vertrages die vertraulichen Informationen der anderen Partei (oder vertrauliche Informationen eines Mitglieds der Unternehmensgruppe, zu der die andere Partei gehört) zu bewahren und zu keinem Zeitpunkt an irgendeine Person weiterzugeben, es sei denn, dies ist gemäß Klausel 23.1 zulässig.

23.2. Jede Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen:

(a) an ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater, die diese Informationen für die Ausübung der Rechte der Partei oder die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus oder in Verbindung mit dem Vertrag benötigen. Jede Partei stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater, denen sie die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegt, Klausel 23.1 einhalten; und

(b) soweit dies gesetzlich, durch ein zuständiges Gericht oder eine Regierungs- oder Aufsichtsbehörde vorgeschrieben ist.

23.3. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen in Klausel 23.1 gelten nicht für Informationen, die:

(a) (ohne Zutun oder Unterlassen der empfangenden Partei) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich ist oder wird;

(b) der empfangenden Partei oder einem ihrer verbundenen Unternehmen auf nicht vertraulicher Basis durch eine dritte Partei bekannt wird, die in Bezug auf diese Informationen keiner Geheimhaltungspflicht unterliegt;

(c) sich vor dieser Offenlegung rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei oder eines ihrer verbundenen Unternehmen befand;

(d) von der empfangenden Partei oder einem ihrer Verbundenen Unternehmen unabhängig entwickelt wurde; oder

(e) die offenlegende Partei zustimmt, dass sie nicht vertraulich ist oder offengelegt werden kann.

24. Anti-Bestechung

24.1. DeterTech verpflichtet sich und sorgt dafür, dass seine Vertreter, Direktoren, Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Unterauftragnehmer:

(a) sich nicht an irgendeiner Form von Bestechung, Korruption, Erpressung oder Veruntreuung oder sonstigem rechtswidrigen Verhalten beteiligen;

(b) alle geltenden Gesetze, Vorschriften, Kodizes und Sanktionen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption (“Anti-Korruptionsgesetze”) einhalten; und

(c) über angemessene Richtlinien und Verfahren verfügen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit beibehalten, um die Einhaltung der Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung zu gewährleisten.

25. Anti-Sklaverei

25.1. DeterTech garantiert, sichert zu und verpflichtet sich, dass:

(a) weder er selbst noch seine Bevollmächtigten, Direktoren, Angestellten, leitenden Angestellten und Unterauftragnehmer wegen einer Straftat im Zusammenhang mit geltenden Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und Kodizes über Sklaverei, Leibeigenschaft, Zwangs- oder Pflichtarbeit und Menschenhandel, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Modern Slavery Act 2015 (“Anti-Sklaverei-Gesetze”), verurteilt worden sind;

(b) nach angemessenen Nachforschungen, soweit ihr bekannt ist, weder sie selbst noch ihre Bevollmächtigten, Direktoren, Angestellten, leitenden Angestellten und Unterauftragnehmer Gegenstand von Ermittlungen, Untersuchungen oder Vollstreckungsverfahren einer Regierungs-, Verwaltungs- oder Aufsichtsbehörde wegen eines Verstoßes oder eines angeblichen Verstoßes gegen oder im Zusammenhang mit den Antisklavereigesetzen waren oder sind; und

(c) er wird während der gesamten Laufzeit des Vertrags seine eigenen Richtlinien und Verfahren haben, beibehalten und durchsetzen, um die Einhaltung seiner Verpflichtungen gemäß dieser Klausel 25 und der Anti-Sklaverei-Gesetze sicherzustellen.

26. Datenschutz. Die Parteien vereinbaren, dass sie gegebenenfalls ihre Verpflichtungen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und dem Zusatz zur Datenverarbeitung in Anhang 2 dieser Bedingungen einhalten werden.

27. Abtretungen und andere Geschäfte

27.1. Keine der Parteien wird ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte aus dem Vertrag an Dritte abtreten, unterlizenzieren oder anderweitig darüber verfügen. DeterTech ist jedoch berechtigt, den Vertrag jederzeit nach Mitteilung an den Kunden an ein verbundenes Unternehmen, eine Tochtergesellschaft oder einen Nachfolger von DeterTech zu übertragen.

28. Gesamte Vereinbarung

28.1. Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Versprechungen, Zusicherungen, Garantien, Darstellungen und Absprachen zwischen ihnen, ob schriftlich oder mündlich, die sich auf den Vertragsgegenstand beziehen, und hebt diese auf.

28.2. Jede Partei erkennt an, dass sie sich bei Abschluss des Vertrages nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Zusagen oder Garantien (egal ob unschuldig oder fahrlässig abgegeben) verlässt, die nicht im Vertrag enthalten sind, und dass sie in Bezug auf diese keine Rechtsmittel hat. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keinen Anspruch auf eine unschuldige oder fahrlässige Falschdarstellung oder eine fahrlässige Falschangabe aufgrund einer Aussage im Vertrag hat.

29. Variation. DeterTech kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit durch eine Mitteilung an den Kunden per E-Mail oder über den Abonnementdienst (je nach Fall) ändern. Sofern von DeterTech kein kürzerer Zeitraum angegeben wird (z.B. aufgrund von Änderungen des anwendbaren Rechts), werden Änderungen mit der Verlängerung des Kundenvertrags oder dem Abschluss eines neuen Vertrags wirksam.

30. Keine Partnerschaft oder Agentur

30.1. Keine der Bestimmungen des Vertrags zielt darauf ab, eine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien zu gründen, eine Partei zum Vertreter einer anderen Partei zu machen oder eine Partei zu ermächtigen, Verpflichtungen für oder im Namen einer anderen Partei einzugehen.

30.2. Jede Partei bestätigt, dass sie in eigenem Namen und nicht zum Nutzen einer anderen Person handelt.

31. Weitere Zusicherung. Jede Partei wird sich nach besten Kräften bemühen, dafür zu sorgen, dass alle erforderlichen Dritten die Dokumente ausfertigen und aushändigen und die Handlungen vornehmen, die für die volle Wirksamkeit des Vertrags erforderlich sind.

32. Gegenstücke

32.1. Der Vertrag kann in einer beliebigen Anzahl von Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede ein Duplikat des Originals darstellt, wobei jedoch alle Ausfertigungen zusammen den einen Vertrag bilden. Keine der Gegenparteien ist wirksam, bevor nicht jede Partei der anderen mindestens eine ausgefertigte Gegenpartei zugestellt hat.

33. Rechte Dritter

33.1. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, begründet der Vertrag keine Rechte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 zur Durchsetzung einer Vertragsklausel. Die Rechte der Parteien, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu ändern, sind nicht von der Zustimmung einer anderen Person abhängig.

34. Notizen

34.1. Alle Mitteilungen oder sonstigen Mitteilungen an eine Partei im Rahmen oder in Verbindung mit dem Vertrag bedürfen der Schriftform und sind per vorausbezahlter First-Class-Post oder einem anderen Zustelldienst am nächsten Werktag an den eingetragenen Firmensitz (falls es sich um ein Unternehmen handelt) oder den Hauptgeschäftssitz (in allen anderen Fällen) oder per E-Mail an die in der Bestellung angegebene Adresse (die durch Mitteilung aktualisiert werden kann) zuzustellen.

34.2. Jede Mitteilung oder Kommunikation gilt als erhalten, wenn sie per frankierter First-Class-Post oder mit einem anderen Zustelldienst am nächsten Werktag versandt wird, und zwar am zweiten Werktag nach dem Versand, und wenn sie per E-Mail versandt wird, am nächsten Werktag nach der Übertragung.

34.3. Diese Klausel gilt nicht für die Zustellung von Verfahren oder anderen Dokumenten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder, falls zutreffend, eines Schiedsverfahrens oder einer anderen Methode der Streitbeilegung.

35. Verzicht. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein vertraglich oder gesetzlich vorgesehenes Recht oder einen Rechtsbehelf auszuüben, stellt weder einen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder einen Rechtsbehelf dar, noch verhindert oder beschränkt es die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels darf die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht verhindern oder einschränken.

36. Rechte und Rechtsbehelfe. Sofern nicht ausdrücklich im Vertrag vorgesehen, gelten die im Vertrag vorgesehenen Rechte und Rechtsmittel zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten und Rechtsmitteln und schließen diese nicht aus.

37. Abfindung

37.1. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Vertrages ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt sie als gestrichen, was jedoch die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.

37.2. Wenn eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Vertrags gemäß Klausel 37.1 als gestrichen gilt, werden die Parteien nach Treu und Glauben verhandeln, um eine Ersatzbestimmung zu vereinbaren, die so weit wie möglich das beabsichtigte wirtschaftliche Ergebnis der ursprünglichen Bestimmung erreicht.

38. Geltendes Recht. Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag oder seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben, unterliegen dem Recht von England und Wales und werden nach diesem ausgelegt.

39. Gerichtsbarkeit. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben.

ANHANG 1 – AUSLEGUNG, DEFINIERTE BEGRIFFE

  1. Die Überschriften von Paragraphen und Absätzen haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Bedingungen. Der Auftrag ist Teil des Vertrages und hat die Wirkung, als wäre er vollständig im Hauptteil des Vertrages enthalten, und jede Bezugnahme auf den Vertrag schließt alle Anhänge zum Auftrag ein. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, schließen Wörter im Singular den Plural und im Plural den Singular ein. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift bedeutet, dass diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft sind und schließt alle untergeordneten Rechtsvorschriften ein, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Rahmen dieses Gesetzes oder dieser Rechtsvorschrift erlassen wurden. Ein Verweis auf schriftlich oder schriftlich schließt E-Mail ein, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Jede Verpflichtung einer Partei, etwas nicht zu tun, schließt die Verpflichtung ein, nicht zuzulassen, dass diese Sache getan wird.
  2. In diesen Bedingungen, sofern der Kontext nichts anderes erfordert:

“Verbundenes Unternehmen” bedeutet in Bezug auf jede Vertragspartei ein Unternehmen oder eine andere juristische Person, die diese Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht, jedoch nur solange diese Kontrolle besteht. Für die Zwecke dieser Definition ist der Begriff “Kontrolle” zu verstehen als der direkte oder indirekte Besitz der Macht, das Management und die Politik einer juristischen Person zu lenken oder zu veranlassen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Aktien, durch einen Vertrag oder auf andere Weise.

“ARC Service” bezeichnet in Bezug auf die Ausrüstung den Sicherheitsalarmüberwachungsdienst von DeterTech, der von der hauseigenen Alarmempfangszentrale (ARC) als Teil der Miete der Ausrüstung durch den Kunden bereitgestellt wird.

“Geschäftstag” bezeichnet einen Tag, der kein Samstag, Sonntag oder öffentlicher Feiertag in England ist, an dem die Banken in London für den Geschäftsverkehr geöffnet sind.

“Gebühren” bedeutet jede oder eine Kombination von (a) die Installationsgebühr, (b) die Gebühr für die Miete der Ausrüstung, (c) die Gebühr für den Abonnementdienst, (d) die Gebühr für die Betriebslizenz, und (e) alle anderen Gebühren, die für eine DeterTech Lösung erhoben werden.

“Abholung” bedeutet die Abholung der Geräte durch DeterTech und die Übergabe des physischen Besitzes der Geräte an dem/den Standort(en) vom Kunden.

“Vertrauliche Informationen” Informationen in jeglicher Form, ob mündlich oder schriftlich, geschäftlicher, finanzieller oder technischer Art, von denen der Empfänger vernünftigerweise wissen sollte, dass sie vertraulich sind und die von einer Partei im Rahmen eines Vertrags offengelegt werden, jedoch mit Ausnahme der in Klausel 23.3 aufgeführten Informationen.

“Vertrag” bezeichnet die Vereinbarung zwischen DeterTech und dem Kunden über die Bereitstellung einer DeterTech-Lösung, die diese Bedingungen und den entsprechenden Auftrag enthält.

“Kunde” bezeichnet die Person, Firma, Partnerschaft, Gesellschaft, Körperschaft oder Behörde, die den Vertrag mit DeterTech abschließt, wie in der Bestellung angegeben.

“Kundenmaterial” bezeichnet Informationen, Software oder andere Materialien, die DeterTech vom oder im Namen des Kunden zur Verfügung gestellt werden und die DeterTech im Rahmen der Erbringung eines Dienstes hosten, nutzen oder modifizieren muss.

“Schaden” bedeutet Verlust, Kosten, Gebühren oder Schäden.

“Lieferung” bedeutet die Lieferung, Installation und Übergabe des physischen Besitzes der Ausrüstung und der Produkte an den Kunden am Standort, je nachdem, was zutrifft.

“Lieferdatum” bezeichnet das in der Bestellung angegebene Datum, an dem die Geräte (und ggf. Produkte) von DeterTech an den Standort(en) geliefert und installiert werden sollen.

“DeterTech” bezeichnet DeterTech UK Limited, ein nach englischem Recht gegründetes und bestehendes Unternehmen (eingetragene Nummer 02875523), dessen Hauptsitz sich in Unit 1, Pioneer Park, Halesfield 18, Telford TF7 4FA, England befindet.

“DeterTech-Lösung” bezeichnet eine der Geräte, Dienstleistungen und Produkte oder eine Kombination daraus sowie jede andere Sicherheitslösung, die DeterTech einem Kunden im Rahmen eines Vertrags zur Verfügung stellt.

“Datum des Inkrafttretens” bedeutet das Datum der Bestellung.

“Ausrüstung” bezeichnet die Ausrüstungsgegenstände, die DeterTech gehören und dem Kunden gemäß der Bestellung vermietet werden (mit Ausnahme der Produkte und aller lizenzierten Materialien), sowie alle Ersatzausrüstungen.

Die “Ausrüstungsmietgebühr” ist der Betrag, der vom oder im Namen des Kunden für die Miete der Ausrüstung und die Erbringung der Ausrüstungsdienstleistungen während des Mietzeitraums zu zahlen ist, wie in der Bestellung angegeben.

“Ausrüstungsdienste” bedeutet (a) der ARC-Dienst und (b) die Installation, Außerbetriebnahme, Wartung und andere Dienstleistungen in Bezug auf die Ausrüstung, die von DeterTech gemäß den Angaben im Auftrag erbracht werden.

“Höhere Gewalt” bezeichnet jedes Ereignis, das sich der Kontrolle einer der Parteien entzieht und unvermeidbar ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Ereignisse: Epidemien, Pandemien, Erdbeben, Erdrutsche oder Verlagerungen anderer Materialien, Stürme, Überschwemmungen, Orkane, Blitzeinschläge, Unwetter, höhere Gewalt, Staats- oder Staatsfeinde, Kriege, Revolutionen, Aufstände, Feindseligkeiten, zivile Unruhen, Blockaden, Embargos, staatliche Beschränkungen oder ähnliche Unterbrechungen oder Eingriffe in den Handel, Unruhen, Bürgerkrieg, Aufstände, Invasionen, Explosionen und Brände, Ausfälle und Fehlfunktionen von Mobiltelefonen, Datennetzen, Software, Hardware und Servern sowie Cyber- oder Hacking-Angriffe. Um Zweifel auszuschließen, gelten Streiks oder Aussperrungen und Betriebsschließungen einer Partei oder einer ihrer Gruppen (oder einer von ihnen beauftragten Person) nicht als Ereignis Höherer Gewalt für diese Partei.

“Mietzeitraum” bezeichnet ab dem Lieferdatum den Zeitraum, für den der Kunde die Ausrüstung mietet, wie im Auftrag festgelegt und wie er von Zeit zu Zeit im Rahmen eines zusätzlichen Auftrags verlängert werden kann.

“Forensisches Markierungsprodukt” bezeichnet eines der geschützten forensischen Markierungsprodukte von DeterTech, wie in der Bestellung beschrieben.

“Installationsgebühr” bezeichnet die Gebühr von DeterTech für die Installation, Einrichtung und Außerbetriebnahme der Geräte.

“Rechte an geistigem Eigentum” bedeutet alle Datenbankrechte, Designrechte, Rechte an und auf Patente, Urheberrechte, Goodwill, Erfindungen, Know-How, Techniken, Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen, Marken oder andere Rechte an geistigem Eigentum, die irgendwo auf der Welt bestehen, unabhängig davon, ob sie registriert oder nicht registriert sind, und einschließlich der Anträge auf eines der vorgenannten Rechte.

“Lizenzierte Materialien” bezeichnet die lizenzierten Materialien, einschließlich der abschreckenden Beschilderung, auf die in der Bestellung Bezug genommen wird.

“Mindestmietzeitraum” bezeichnet den in der Bestellung genannten Zeitraum, der mit dem Lieferdatum beginnt.

“Betriebslizenz” bedeutet das nicht exklusive, nicht übertragbare Recht und die Lizenz, die Produkte an dem/den Standort(en) in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu nutzen.

“Betriebslizenzgebühr” bezeichnet die Beträge, die vom oder im Namen des Kunden für die Lizenz der Produkte während des Betriebslizenzzeitraums als Teil der Gebühren zu zahlen sind, wie in der Bestellung angegeben.

“Betriebslizenzzeitraum” bezeichnet den Zeitraum der Betriebslizenz, der fünf Jahre beträgt, sofern in der Bestellung nicht anders angegeben.

“Auftrag” hat die in Klausel 2 angegebene Bedeutung.

“Produkte” bedeutet Forensic Marking Produkte, Lizenzierte Materialien und alle anderen Waren oder Materialien im Zusammenhang mit forensischer Markierung, die in der Bestellung angegeben sind.

“Bestellung” bedeutet die Bestellung des Kunden. Eine Bestellung unterliegt immer diesen Bedingungen, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen.

“Service(s)” bedeutet (a) die Ausrüstungsdienste, (b) den Abonnementdienst, und (c) alle anderen von DeterTech für den Kunden erbrachten Dienstleistungen, wie in der Bestellung angegeben.

“Standort(e)” bezeichnet die in der Bestellung genannten Orte, an denen (a) die Geräte installiert werden und der ARC-Dienst erbracht wird, und gegebenenfalls (b) die Produkte geliefert und verwendet werden.

“Website-Informationen” bedeutet (a) Kontaktdaten von Schlüsselpersonen der Website, die rund um die Uhr erreichbar sind; und (b) alle Informationen, die nach vernünftigem Ermessen für die Bereitstellung der Ausrüstung und des ARC-Dienstes am Standort relevant sind und die der Kunde DeterTech von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Arbeitszeiten am Standort, Layout und Beschreibung des Standorts, Nutzung des Standorts (einschließlich Bauarbeiten), bekannte Risikostufen am Standort, Wert (oder Wertveränderung) der am Standort geschützten Vermögenswerte).

“Abonnementdienst” bezeichnet die proprietäre Technologie, Software oder andere Dienstleistungen von DeterTech, die den Kunden auf einer Software-as-a-Service (SaaS)-Basis oder einer anderen Abonnementbasis zur Verfügung gestellt werden, einschließlich Software zur Verbrechensaufklärung, wie in einem Auftrag beschrieben.

“Abonnementgebühr” bezeichnet die Beträge, die vom oder im Namen des Kunden für den Abonnementdienst als Teil der Gebühren zu zahlen sind, wie in der Bestellung angegeben.

“Abonnementlaufzeit” bezeichnet in Bezug auf den Abonnementdienst den Zeitraum, für den der Kunde sich bereit erklärt, den betreffenden Abonnementdienst zu abonnieren, und der in der betreffenden Bestellung angegeben ist.

“Bedingungen” diese Bedingungen und Konditionen.

“Marken” bedeutet die Marken in dem spezifischen Format, das auf der Ausrüstung oder den Produkten abgebildet ist, sowie alle eingetragenen Marken und nicht eingetragenen Markenrechte, die DeterTech oder einem verbundenen Unternehmen von DeterTech gehören können und vom Kunden in Verbindung mit einer DeterTech-Lösung verwendet werden.

“Mehrwertsteuer” bedeutet Mehrwertsteuer oder eine gleichwertige Steuer, die in Großbritannien oder anderswo erhoben wird.

ANHANG 2 – ZUSATZ ZUR VERARBEITUNG VON KUNDENDATEN DURCH DETERTECH

Dieser Zusatz zur Datenverarbeitung (“DPA”) ist ein Teil des Vertrags zwischen DeterTech und dem Kunden. Diese DPA gilt nur, wenn und soweit DeterTech im Rahmen der Bereitstellung der DeterTech-Lösung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.

  1. Definitionen. Für die Zwecke dieser DPA haben die folgenden Begriffe die unten angegebene Bedeutung. Begriffe in Großbuchstaben, die hier nicht anders definiert sind, haben die Bedeutung, die ihnen im Vertrag gegeben wird.

1.1. “angemessenes Land”, “für die Verarbeitung Verantwortlicher”, “Auftragsverarbeiter” und “Aufsichtsbehörden” haben die in den Datenschutzgesetzen festgelegte Bedeutung.

1.2. “Verbundenes Unternehmen” bezeichnet ein Unternehmen, das im Besitz oder unter der Kontrolle des Kunden bzw. von DeterTech ist oder unter gemeinsamer Kontrolle oder im Besitz von DeterTech steht. “Kontrolle” im Sinne dieser Definition bedeutet den direkten oder indirekten Besitz der Macht, das Management und die Politik eines Unternehmens zu lenken oder zu bestimmen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, durch einen Vertrag oder auf andere Weise.

1.3. “Persönliche Daten des Kunden” bezeichnet alle persönlichen Daten, die von DeterTech oder einem Unterauftragsverarbeiter im Namen des Kunden verarbeitet werden.

1.4. “Datenschutzgesetze” bezeichnet alle lokalen, nationalen oder internationalen Gesetze, Regeln und Vorschriften in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre, die Sicherheit, den Datenschutz und/oder die Verarbeitung personenbezogener Daten, die von Zeit zu Zeit geändert, ersetzt oder ersetzt werden. Dazu gehören die Verordnung (EU) 2016/679 der Europäischen Union und der Data Protection Act 2018.

1.5. “Betroffene Person” bezeichnet die identifizierte oder identifizierbare Person, auf die sich die persönlichen Daten beziehen.

1.6. “Persönliche Daten” bedeutet (a) Informationen, die eine bestimmte Person oder einen bestimmten Haushalt identifizieren, sich auf sie beziehen, sie beschreiben, vernünftigerweise mit ihr in Verbindung gebracht werden können oder vernünftigerweise direkt oder indirekt mit ihr in Verbindung gebracht werden könnten; und (b) alle Informationen, die unter den geltenden Datenschutzgesetzen als “persönliche Daten”, “persönliche Informationen” oder ähnliche Begriffe definiert sind.

1.7. “Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten” bedeutet die versehentliche, unbefugte oder rechtswidrige Zerstörung, den Verlust, die Änderung, die Offenlegung oder den Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden, die von DeterTech oder einem Unterauftragsverarbeiter übermittelt, gespeichert oder anderweitig verarbeitet werden.

1.8. “Verarbeitung” bezeichnet jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit personenbezogenen Daten durchgeführt werden, unabhängig davon, ob dies mit automatischen Mitteln geschieht oder nicht, wie z. B. Zugriff, Erfassung, Aufzeichnung, Organisation, Speicherung, Anpassung oder Veränderung, Abruf, Abfrage, Verwendung, Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder anderweitige Bereitstellung, Abgleich oder Kombination, Sperrung, Rückgabe oder Vernichtung, und “verarbeitet” oder “Verarbeitung” ist entsprechend zu verstehen.

1.9. “Auftragsverarbeiter” bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, gegebenenfalls auch jeden “Dienstleister” oder “Auftragnehmer”, wie diese Begriffe in den geltenden Datenschutzgesetzen definiert sind.

1.10. “Aufsichtsbehörde” bezeichnet jede unabhängige öffentliche Behörde, Regierungsstelle und jede ähnliche Aufsichtsbehörde, die für die Durchsetzung von Datenschutzgesetzen zuständig ist.

1.11. “Unterauftragsverarbeiter” bezeichnet jeden Auftragsverarbeiter (einschließlich Dritter und mit DeterTech verbundener Unternehmen), der von oder im Namen von DeterTech ernannt wird und personenbezogene Kundendaten verarbeiten darf.

  1. Details zur Verarbeitung.

Die Einzelheiten der Verarbeitung der persönlichen Daten des Kunden durch DeterTech sind wie folgt.

2.1. Art und Zweck der Verarbeitung. Der Kunde ermächtigt DeterTech, personenbezogene Daten des Kunden zu verarbeiten (einschließlich der Sammlung, Organisation, Strukturierung, Speicherung, des Hostings, der Anpassung und Veränderung und/oder Nutzung dieser Daten), und zwar ausschließlich zu dem Zweck, die DeterTech-Lösung wie im Vertrag beschrieben bereitzustellen.

2.2. Dauer. Ungeachtet des Ablaufs oder der Beendigung des Vertrags bleibt diese DPA für den Zeitraum nach der Beendigung in Kraft, der notwendig ist, damit DeterTech seine Verpflichtungen in Bezug auf die persönlichen Daten des Kunden erfüllen kann. Der Kunde verlangt, dass persönliche Daten des Kunden, die: (a) die von der Ausrüstung erfasst werden (d.h. Bilder) und die Kontaktinformationen des Kunden werden von DeterTech für drei Jahre nach Vertragsende aufbewahrt; und (b) in der Datenbank für forensische Markierungsprodukte von DeterTech gespeichert sind, werden von DeterTech aufbewahrt.

2.3. auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann gemäß Klausel 3.3.8 die Löschung oder Rückgabe dieser persönlichen Kundendaten verlangen.

2.4. Arten von persönlichen Daten. Die Arten von personenbezogenen Kundendaten, die verarbeitet werden, können unter anderem folgende sein:

  • Identifizierungs- und Kontaktdaten (Name, Adresse, Titel, Kontaktangaben);
  • Angaben zur Beschäftigung (Arbeitgeber, Berufsbezeichnung, geografischer Standort, Verantwortungsbereich);
  • Bilder von Personen, die von der Ausrüstung erfasst wurden; und
  • IT-Informationen (IP-Adressen, Nutzungsdaten, Geräte- oder Maschinenfingerabdrücke, Cookie-Daten, Standortdaten); und
  • alle anderen Daten, die der Kunde zum Zweck des Empfangs der DeterTech-Lösung zur Verfügung stellt.

2.5. Kategorien von betroffenen Personen. Die Kategorien der betroffenen Personen, auf die sich die persönlichen Daten des Kunden beziehen, können unter anderem folgende sein:

  • Personen, denen der Kunde die Nutzung der DeterTech-Lösung gestattet oder von denen er verlangt, dass sie mit DeterTech in Bezug auf die DeterTech-Lösung oder den Vertrag kommunizieren (einschließlich und ohne Einschränkung Mitarbeiter, Auftragnehmer und Dienstleistungsanbieter);
  • Personen, deren Daten in den persönlichen Daten des Kunden enthalten sind (einschließlich und ohne Einschränkung Mitarbeiter, Auftragnehmer und Dienstleister); und/oder
  • Personen, deren Bilder von der Ausrüstung aufgenommen werden.

2.6. Besondere Kategorien von persönlichen Daten (falls zutreffend). Es dürfen keine “besonderen Kategorien personenbezogener Daten” oder ähnlich sensible personenbezogene Daten (wie in den Datenschutzgesetzen beschrieben oder definiert) zusammen mit den persönlichen Daten des Kunden an DeterTech übermittelt werden. Soweit der Kunde DeterTech “besondere Kategorien personenbezogener Daten” zur Verfügung stellt, wird er DeterTech so schnell wie möglich darüber informieren.

  1. Verarbeitung von persönlichen Daten.

3.1. Die Parteien erkennen an, dass in Bezug auf die Verarbeitung der persönlichen Daten des Kunden DeterTech der Verarbeiter und der Kunde der Verantwortliche ist.

3.2. Der Kunde ist verantwortlich für die Einholung aller Zustimmungen, Lizenzen und Rechtsgrundlagen, die erforderlich sind, damit DeterTech die persönlichen Daten des Kunden verarbeiten kann.

3.3. DeterTech wird:

3.3.1. personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung mit dieser DPA und den Anweisungen des Kunden verarbeiten (es sei denn, wir sind gesetzlich dazu verpflichtet);

3.3.2. die persönlichen Daten des Kunden weder mündlich noch schriftlich oder auf elektronischem oder anderem Wege an eine andere Person oder Einrichtung weiterzugeben, zu verkaufen, zu vermieten, freizugeben, offenzulegen, zu verbreiten, zur Verfügung zu stellen, zu übertragen oder anderweitig mitzuteilen, ausgenommen (a) soweit dies zur Erfüllung der Verpflichtungen von DeterTech in Bezug auf die DeterTech-Lösung erforderlich ist; oder (b) wie anderweitig durch anwendbare Datenschutzgesetze vorgeschrieben;

3.3.3. den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn (seiner Meinung nach) eine Anweisung gegen Datenschutzgesetze verstößt;

3.3.4. sicherstellen, dass alle Personen, die zur Verarbeitung personenbezogener Kundendaten befugt sind, in Bezug auf Vertraulichkeit und Sicherheit zu nicht weniger strengen Verpflichtungen als in diesem Vertrag verpflichtet sind;

3.3.5. dem Kunden ohne unangemessene Verzögerung angemessene Unterstützung zu gewähren:

(a) Datenschutz-Folgenabschätzungen,

(b) Antworten auf Anfragen von betroffenen Personen zur Ausübung ihrer Rechte gemäß den Datenschutzgesetzen und

(c) Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden;

3.3.6. dem Kunden auf Anfrage die Informationen zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verpflichtungen aus den Datenschutzgesetzen und dieser DPA nachzuweisen;

3.3.7. Audits auf angemessenen Wunsch des Kunden zu ermöglichen, vorausgesetzt, dass die Audits auf einmal pro Jahr und während der Geschäftszeiten beschränkt sind, außer im Falle eines Sicherheitsvorfalls; und

3.3.8. nach Beendigung dieser DPA nach Wahl des Kunden die personenbezogenen Daten des Kunden zu löschen oder zurückzugeben, es sei denn, die Aufbewahrung ist erforderlich, um gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen nachzukommen (jedoch nur in dem Umfang und für den Zeitraum, wie es diese gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen erfordern).

  1. Sicherheit. DeterTech implementiert und unterhält angemessene technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der persönlichen Daten des Kunden, die nicht weniger streng sind als die anerkannten Industriestandards für Informationssicherheit, und stellt sicher, dass alle diese Sicherheitsvorkehrungen den geltenden Datenschutzgesetzen entsprechen. Bei der Beurteilung des angemessenen Sicherheitsniveaus berücksichtigt DeterTech die Risiken, die sich aus der Verarbeitung ergeben, insbesondere aus der versehentlichen, unbefugten oder unrechtmäßigen Zerstörung, dem Verlust, der Veränderung, der Beschädigung, der Offenlegung oder dem Zugriff auf die personenbezogenen Daten des Kunden, die übertragen, gespeichert oder anderweitig verarbeitet werden.
  1. Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die sich auf personenbezogene Daten des Kunden auswirkt, wird DeterTech:

5.1. den Kunden so schnell wie unter den gegebenen Umständen möglich zu benachrichtigen, jedoch nicht später als zweiundsiebzig (72) Stunden, nachdem DeterTech oder ein Unterauftragsverarbeiter von einer solchen Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Kenntnis erlangt hat;

5.2. den Kunden mit ausreichenden Details über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu versorgen, damit der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß den Datenschutzgesetzen nachkommen und die betroffenen Personen oder die zuständigen Aufsichtsbehörden über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informieren kann;

5.3. unverzüglich und auf eigene Kosten alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Ursache zu untersuchen, einzudämmen, zu beheben und alle Auswirkungen oder potenziellen Schäden für die betroffenen Personen, die sich aus der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ergeben, zu mindern; und

5.4. mit dem Kunden bei der Untersuchung, Abschwächung und Behebung einer solchen Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zusammenzuarbeiten und jeden Unterauftragsverarbeiter zur Zusammenarbeit zu verpflichten.

  1. Unterauftragsverarbeiter.

6.1. Einsatz von Unterauftragsverarbeitern. Der Kunde willigt ein, dass DeterTech bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Unterauftragsverarbeiter einsetzt. Die bestehenden Unterauftragsverarbeiter von DeterTech sind in Anhang A aufgeführt.

6.2. Verpflichtungen des Unterauftragsverarbeiters. DeterTech wird:

6.2.1. von seinen Unterauftragsverarbeitern die Einhaltung von Bedingungen zu verlangen, die den Verpflichtungen von DeterTech in dieser DPA entsprechen;

6.2.2. sicherstellen, dass angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, bevor personenbezogene Daten international an den Unterauftragsverarbeiter übermittelt werden; und

6.2.3. haftet nicht für Handlungen, Fehler oder Unterlassungen seiner Unterauftragsverarbeiter im Rahmen dieser DPA.

6.3. Zulassungen. DeterTech kann neue Unterauftragsverarbeiter ernennen, sofern sie den Kunden innerhalb von sechzig Tagen nach einer solchen Ernennung schriftlich benachrichtigt.

6.4. Einwände. Der Kunde kann in angemessener Weise schriftlich gegen jeden zukünftigen Unterverarbeiter Einspruch erheben. Wenn sich die Parteien nicht innerhalb einer angemessenen Frist auf eine Lösung einigen können, kann jede Partei diese DPA und (falls erforderlich) den Vertrag kündigen.

  1. Internationale Übermittlung personenbezogener Daten.

7.1. Anweisungen. DeterTech übermittelt personenbezogene Daten außerhalb Großbritanniens, des EWR oder eines angemessenen Landes nur auf dokumentierte Anweisung des Kunden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

7.2. Übertragungsmechanismus. Wenn eine Partei personenbezogene Kundendaten außerhalb des Vereinigten Königreichs, des EWR oder eines angemessenen Landes verarbeitet:

7.2.1. dass die verarbeitende Partei als Datenimporteur fungiert,

7.2.2. die offenlegende Partei ist der Datenexporteur, und

7.2.3. werden die Parteien einen geeigneten Übermittlungsmechanismus in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen verwenden (“Übermittlungsmechanismus”).

  1. Zusätzliche Maßnahmen. Wenn der Übermittlungsmechanismus nicht ausreicht, um die Übermittlung zu schützen, wird der Datenimporteur unverzüglich zusätzliche oder Ersatzmaßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten auf demselben Niveau geschützt sind wie unter den Datenschutzgesetzen.
  1. Enthüllungen. Wenn der Datenimporteur eine Anfrage von einer Behörde erhält, auf die persönlichen Daten des Kunden zuzugreifen, wird er dies (sofern rechtlich möglich) tun:

9.1. die Anfrage anzufechten und den Datenexporteur unverzüglich über den Erhalt der Anfrage zu informieren; und

9.2. wenn es notwendig ist, personenbezogene Kundendaten weiterzugeben, geben Sie nur das erforderliche Minimum an die Behörde weiter und führen Aufzeichnungen über diese Weitergabe.

  1. Beendigung. Nach Ablauf oder Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, bleiben die Verpflichtungen von DeterTech gemäß dieser DPA in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bestehen, solange DeterTech Zugang zu den personenbezogenen Daten des Kunden hat.
  1. Änderungen der Datenschutzgesetze. Sollte eine Änderung dieser DPA aufgrund einer Änderung oder nachträglichen Anwendbarkeit von Datenschutzgesetzen erforderlich sein, vereinbaren die Parteien, in gutem Glauben alle Änderungen dieser DPA zu besprechen und auszuhandeln, die erforderlich sind, um solche Änderungen zu berücksichtigen, mit dem Ziel, diese oder alternative Änderungen so bald wie möglich zu vereinbaren und umzusetzen.
  1. Allgemeine Begriffe. Diese DPA ersetzt alle früheren Datenverarbeitungsverträge, Zusätze oder ähnliche Bestimmungen zwischen den Parteien. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Vertrag und dieser DPA ist diese DPA in Bezug auf den Gegenstand dieser DPA maßgeblich.

Anhang A – Zugelassene Unterauftragsverarbeiter

Autorisierter Unterauftragsverarbeiter

Verarbeitung, zu der dieser Unterauftragsverarbeiter berechtigt ist

Amazon Web Services. Inc

Hosting und Backup aller persönlichen Kundendaten

DocuSign, Inc.

E-Signing-Dienste (Identifikations- und Kontaktdaten sowie Angaben zur Beschäftigung)

Sage Group plc

Finanzverwaltungsdienste (Identifikations- und Kontaktdaten sowie Angaben zur Beschäftigung)

Salesforce.com, Inc. (einschließlich Tableau)

Bereitstellung von CRM-Diensten und Verwaltung von Benutzeranmeldungen (Identifikations- und Kontaktdaten sowie Beschäftigungsdaten und IT-Informationen)

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